Rentenzzeiten aus dem Ausland korrekt berücksichtigen
EU-Verordnung 883/2004, bilaterale Abkommen – wir koordinieren Ihre Zeiten aus Polen, Ukraine, EU/EWR/CH und weiteren Staaten.
Was wir für Sie klären
- Anforderung von Zeitbestätigungen & Dokumenten aus dem Ausland
- Koordination von Übersetzungen und Beglaubigungen
- Klärung der Zuständigkeit deutscher und ausländischer Träger
Wir arbeiten für Sie mit: Behörden in EU/EWR/Schweiz, Polen, Ukraine und weiteren Abkommensstaaten.
Wichtig: Wir achten auf Fristen, Formvorschriften und vollständige Nachweisführung.
Leistungsbausteine
Anforderung E-Formulare
Wir beantragen alle relevanten E-Formulare für Sie und erläutern Bedeutung und Verwendung.
Nachweis-Mapping & Zusammenrechnung
Strukturierte Aufbereitung aller Zeiten – inkl. Wartezeitprüfung, Lückenidentifikation & Klarheit für alle Träger.
Übersicht internationaler Zeiten
Sie erhalten eine klare Übersicht und Fortschrittsberichte zum Stand sämtlicher Anträge im In- und Ausland.
Häufige Konstellationen
- Arbeit in mehreren Staaten (z. B. Deutschland & Polen oder Ukraine)
- Wechsel von EU-Ländern vor und nach dem Umzug
- Besondere Risiken: Doppelzählungen, fehlende Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten
Unsere Lösung: Präzise Nachweisführung, rechtliche Argumentation und direkte Abstimmung mit der DRV.
Internationale Erfolge
Schnell zur Bestätigung Ihrer Zeiten
Telefon: +49 30 5200 9870
E-Mail: [email protected]
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Nennen Sie uns Ihre Länderstationen und Beschäftigungszeiträume. Wir prüfen, welche Nachweise nötig sind, und unterstützen Sie bei jedem Schritt.
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